Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft steht Ärzt:innen und Personen die in nichtärztlichen medizinischen Berufen im Rahmen der Neurologischen Rehabilitation tätig sind offen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Ordentliche Mitglieder des Vereines können alle Fachärzt:innen für Neurologie mit österreichischem Facharztdiplom oder einem adäquaten ausländischen Zertifikat werden.
Außerordentliche Mitglieder des Vereines können alle Ärzt:innen werden, die Absatz 3 der Statuten nicht erfüllen, aber im Bereich der Neurologischen Rehabilitation tätig sind. Angehörige von anderen Berufsgruppen können ebenfalls als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden, sofern sie im Rahmen der Neurologischen Rehabilitation tätig sind (z.B. aus folgenden Berufsgruppen: Psychologischer und Pädagogischer Fachdienst, Gehobener Medizinisch-technischer Dienst, Diplomierter Pflegedienst, Sozialdienst).
Weitere Informationen zu der OeGNR-Mitgliedschaft finden Sie in den Statuten der OeGNR.
Mitglieder der OeGNR können Veranstaltungen und Fortbildungen der OeGNR zu vergünstigten Teilnahmegebühren besuchen. Die Termine und Informationen dazu können Sie in unserem Veranstaltungskalender finden.
Mitgliedsbeiträge
- ordentliche Mitgliedschaft € 50,-
- außerordentliche Mitgliedschaft € 30,-
(inkl. Mitgliedsbeitrag von € 10,- zum World Federation for Neurorehabilitation, www.wfnr.co.uk):
WFNR
Als Mitglied der OeGNR sind Sie automatisch auch Mitglied der World Federation of Neurorehabilitation (WFNR) , können dadurch einige Vorteile genießen und erhalten regelmäßig Newsletter der WFNR!