für die ambulante und teilstationäre Neurologische Rehabilitation in Österreich
Herausgegeben von der Österreichischen Gesellschaft für Neurorehabilitation (OeGNR).

01) Präambel

Diese Richtlinien basieren auf dem biopsychosozialen Krankheitsmodell und der zugehörigen „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) der WHO.Es kommt das Phasenmodell neurologischer Krankheitsprozesse, entwickelt von der Österreichischen Gesellschaft für Neurorehabilitation zur Anwendung und es werden die Grundsätze des Rehabilitationskonzeptes der österreichischen Sozialversicherung für medizinische Rehabilitation vorausgesetzt.Ambulante und teilstationäre Rehabilitation von PatientInnen mit einer neurologischen Störung/Erkrankung sind unverzichtbare Teile der umfassenden Neurologischen Rehabilitation kurz Neurorehabilitation genannt. Somit gelten auch die allgemeinen Grundsätze der Neurorehabilitation, welche sich mit der Rehabilitation aller jener Störungen/Erkrankungen befaßt, die laut der aktuellen gesetzlichen Normen in die Zuständigkeit des Fachgebietes Neurologie fallen. Dies sind jedenfalls alle vaskulären, entzündlichen, toxischen und degenerativen Erkrankungen, alle tumorbedingten und traumabedingten Schädigungen bzw. Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystemes, sowie Muskelkrankheiten.

 

02) Indikationsstellung / medizinische Voraussetzungen.

Bezugnehmend auf das Phasenmodell der OeGNR werden grundsätzlich PatientInnen der Krankheitsphasen D und E für ein ambulantes bzw. teilstationäres Therapiesetting in Frage kommen.

Definition Phase D:

Der Betroffene ist bei den Aktivitäten des täglichen Lebens vollkommen oder weitgehend selbständig, gegebenenfalls mit Hilfsmitteln. Er ist sowohl geistig als auch körperlich in der Lage, über mehrere Stunden am Tag aktiv an einem Therapieprogramm mitzuarbeiten. Er ist durchwegs kooperativ und kann mehrere Stunden am Tag ohne professionelle Aufsicht verbringen.

Definition Phase E:

Der Betroffene ist in der Lage, Alltag und Freizeit auch über mehrere Tage alleine zu planen, zu organisieren und zu verbringen. Er bedarf jedoch schwerpunktmäßig noch spezieller neurorehabilitativer Maßnahmen mit folgender Zielsetzung: Ausbau, Stabilisierung, bzw. Erhaltung erreichter Therapieerfolge; berufliche Wiedereingliederung und Erwerb umfassender sozialer Kompetenzen.

Damit ist klargestellt, daß Rehabilitationsbedürftigkeit und Rehabilitationsfähigkeit vorauszusetzen sind, daß eine positive Rehabilitationsprognose gestellt werden kann und die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind. Die ambulante oder teilstationäre Neurologische Rehabilitation kann unter den oben genannten Voraussetzungen anstelle einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in Frage kommen, oder im Anschluß an eine stationäre Maßnahme das begonnene Rehabilitationsprogramm (unter Umständen mit geänderter Schwerpunktsetzung) fortführen. Ein ambulantes bzw. teilstationäres wohnortnahes Neuro-rehabilitationsangebot mit angemessener Therapiedichte und Qualität vervollständigt in sinnvoller Weise die Rehabilitationskette und bietet die Möglichkeit den individuellen Rehabilitationsbedarf ebenso zu berücksichtigen wie wirtschaftliche Erwägungen.

 

03) Anforderungen

Die ambulante bzw. teilstationäre Neurologische Rehabilitation wird in qualifizierten Einrichtungen indikationsspezifisch auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis unter Berücksichtigung der Multimorbidität und der individuellen Bedürfnisse der PatientInnen erbracht. Sie ist grundsätzlich als Leistung eines interdisziplinär bzw. transdisziplinär arbeitenden Teams anzubieten, welches die spezifischen Anforderungen berücksichtigt.

 

04) Zielvereinbarung und Rehabilitationsplan

Auf Basis der vorangegangenen und gegebenenfalls aktualisierten Diagnostik sind mit jeder Patientin und mit jedem Patienten individuelle Ziele zu vereinbaren und ein diesen entsprechender Rehabilitationsplan zu erstellen.

 

05) Dokumentation und Zielüberwachung

Für jede Patientin, jeden Patienten ist eine Krankengeschichte / Ambulanzakte anzulegen, in der jedenfalls alle rehabilitationsrelevanten Diagnosen und Therapiemaßnahmen zu dokumentieren sind. Damit wird der Rehabilitationsverlauf nachvollziehbar und vergleichbar gemacht.

Die Zielvereinbarungen sind zu überprüfen, falls notwendig Zieländerungen vorzunehmen und ebenso zu dokumentieren wie klinische Befunde, Ergebnisse von Zusatzuntersuchungen und besondere Vorkommnisse (z.B. Verletzungen, besondere Einschulungsmaßnahmen, interkurrente Erkrankungen etc.). Ein Entlassungsbericht ist unverzüglich zu erstellen und dem Patienten sowie dem Kostenträger zur Verfügung zu stellen.

 

06) Strukturqualität

Personelle Ausstattung

Die ambulante bzw. teilstationäre Neurologische Rehabilitationseinrichtung steht unter ständiger Leitung und Verantwortung einer Fachärztin / eines Facharztes für Neurologie mit Erfahrung auf der Gebiet der Neurorehabilitation. Der Vertreter des Leiters hat die gleiche Qualifikation vorzuweisen.

Die leitende Ärztin / der leitende Arzt, bzw. die benannten ständigen Vertreter müssen während der Öffnungszeiten der Einrichtungen anwesend sein und haben insbesonders folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Leitung des Neurorehabilitationsteams
  • Erstellung des RehabilitationsplanesKoordination und Abstimmung der Rehabilitationsplanung
  • Durchführung von patientenbezogenen Teambesprechungen mind. alle 2 Wochen
  • Anordnung aller diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Kooperation mit vor- und nachbehandelnden ÄrztInnen.

Die zugeordneten Ärzte haben Aufnahme-, Zwischen- und Entlassungsuntersuchungen durchzuführen und Zusatzbefunde zu erheben. Weiters haben sie Zielvereinbarungen und Anpassungen des Rehabilitationsplanes, sowie die zeitgerechte Abfassung des Entlassungsberichtes vorzunehmen. Im Rahmen ihrer Dienstanwesenheit sind sie für die Notfallversorgung zuständig.

Das ambulante bzw. teilstationäre Rehabilitationsteam ist entsprechend der Indikationsstellung aus folgenden Behandlungssegmenten zusammenzusetzen:

  • Neuropsychologie
  • Psychotherapie
  • Gesundheits-und Krankenpflege
  • Logopädie
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Sozialarbeit / Sozialpädagogik
  • Orthoptik

Die personelle Ausstattung der Tagesklinik ermöglicht die Umsetzung eines Rehabilitationskonzeptes mit mind. 3 Stunden aktiver Therapie pro Tag, überwiegend Einzeltherapie. Der Anteil an Einzeltherapie : Gruppentherapie und die Gruppengröße sind zu dokumentieren.

Räumliche Ausstattung

Es sind Räume mit ausreichender Grundfläche bzw. Kubatur und der notwendigen technischen Ausstattung vorzusehen. Insbesondere Untersuchungs- und Behandlungsräume, Räume für rehabilitationsspezifische Funktionsdiagnostik, Einzelbehandlungs- und Gruppentherapieräume, Schulungs- und Ruheräume.

Ausreichend dimensionierte Umkleideräume, Duschen und Toiletten sowohl für PatientInnen wie auch alle MitarbeiterInnen der Rehabilitationseinrichtung. Nicht nur für die bisher genannten Räumlichkeiten ist eine rollstuhlgerechte Dimensionierung erforderlich, sondern auch für Rezeption, Verwaltungsräumlichkeiten, Wartezonen und Ruheräume etc.

Apparative Ausstattung

Alle berufsüblichen Arbeitsmaterialien, Geräte und Hilfsmittel sind entsprechend einer zu aktualisierenden Geräteliste vorzuhalten. Je nach Schwerpunktbildung und indikationsbezogenem Rehabilitationskonzept sind spezielle Therapieliegen, Arbeitstische und Stühle, Matten, Barren, Spiegel, Lagerungsbehelfe ebenso vorzuhalten, wie aufwendigere bzw. komplexere Geräte, z.B. passive Bewegungsgeräte mit Spastikschaltung, Laufband und Geräte zur physikalischen Therapie, weiters Diagnostik und Therapiematerial für neuropsychologische Behandlung, Materialien zur Herstellung von Schienen, Einrichtung zur Durchführung von Alltags- und Haushaltstraining haben in ausreichender Qualität und Menge vorhanden zu sein. Dies kann in Hinblick auf die zahlreichen Möglichkeiten individuell angepaßter Therapien nur eine unvollständige, beispielhafte Aufzählung sein.

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Kontakt

Österreichische Gesellschaft für
Neurorehabilitation
Hermanngasse 18/1/4
1070 Wien

oegnr@studio12.co.at
Tel.: +43 (0)1 890 34 74

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